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01.08.2022
#Arbeit und Personal

Nach dem Fall Borealis: Können Bauunternehmer und Subunternehmer ausländische Arbeitnehmer ordnungsgemäß einsetzen in Belgien?

Vor ein paar Tagen war es noch eine Schlagzeile. Ein Subunternehmer soll Dutzende von Ausländern auf der Borealis-Baustelle unter entsetzlichen Bedingungen und zu minimalen Löhnen beschäftigt haben. Die Medien und die Politiker reagierten schnell darauf, indem sie beklagten, dass das alles nicht so weitergehen könne. Die Auftragnehmer müssen zur Verantwortung gezogen werden. Es bedarf strengerer Rechtsvorschriften und Maßnahmen.  

Aber ist das wirklich der Fall? Natürlich muss die Regierung gegen Missstände vorgehen. Ohne alle konkreten Umstände des genannten Falles zu kennen, ist es nur logisch, dass die öffentliche Meinung mit Empörung auf die Situation des betroffenen Subunternehmers reagiert.

Es ist jedoch falsch zu sagen, dass es einen unzureichenden Rechtsrahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung von Ausländern gibt. Die Auftragnehmer müssen ihre Baustellen dem LSS im Voraus melden. Sie müssen angeben, wer die Subunternehmer und etwaige Subsubunternehmer sind. Sie müssen täglich bekannt geben, wer auf einer Baustelle arbeiten wird. Ausländische Arbeitnehmer müssen im Voraus eine Limosa-Meldung abgeben. Die Auftragnehmer können für Lohnschulden sowie für die sozialen und steuerlichen Schulden der Subunternehmer usw. haftbar gemacht werden.

Diejenigen, die sich nicht daran halten, werden streng bestraft!

Glücklicherweise kennen wir seit Jahrzehnten viele Bauunternehmer und Subunternehmer, die ausländische Arbeitnehmer korrekt einsetzen wollen. Van Havermaet International steht ihnen und ihren ausländischen Subunternehmern mit Rat und Tat zur Seite, um den Weg durch das Labyrinth der Gesetze und Vorschriften zu finden. So können Sie sicherstellen, dass Sie mit allen rechtlichen, sozialen und steuerlichen Vorschriften vertraut sind und die mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verbundenen Pflichten einschätzen können.

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