Zurück zur Übersicht
16.04.2020
#Geschäfte in Belgien machen

Belgien – Update Corona-massnahmen

Auf der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates vom 15. April 2020 wurde beschlossen, die “grundlegenden” Corona-maßnahmen bis zum 3. Mai 2020 zu verlängern.

Es ändert sich also momentan nichts bezugnehmend auf das Ausführen von Tätigkeiten. Die Arbeit kann nach wie vor fortgesetzt werden, sofern die zuvor kommunizierten sozialen Distanzierungsmaßnahmen (Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern zwischen den Personen) eingehalten werden.

Auch Entsendungen nach Belgien sind weiterhin möglich. Schließlich handelt es sich um Fahrten/Tätigkeiten für berufliche Zwecke und der Grenzverkehr ist in diesem Zusammenhang zulässig.

Die nach Belgien entsendeten Personen müssen nachweisen können, dass es sich um eine notwendige Fahrt im Rahmen deren Tätigkeiten handelt.

Für die Aktivitäten, die vorübergehend unterbrochen wurden, aber in Kürze wieder aufgenommen werden, möchten wir folgende Punkte hervorheben:

  • Das Heben von schwerem Material oder andere Arbeiten, bei denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, müssen verschoben werden;
  • Wenn sich viele Arbeiter auf derselben Baustelle befinden, ist es ratsam, sie mit Schutzkleidung (Mundschutz, Handschuhe, …) auszustatten;
  • Jeder Arbeiter sollte so viel wie möglich mit seinen eigenen Werkzeugen arbeiten (die nicht weitergegeben werden sollten);
  • Wenn Werkzeuge weitergegeben werden müssen, müssen sie nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden;
  • Meetings und Essenspausen finden entweder unter freiem Himmel oder mit ausreichendem Abstand statt;
  • Türgriffe, Toiletten, Wasserhähne und andere Oberflächen, die von verschiedenen Personen benutzt werden, sollten mehrmals am Tag gereinigt werden;
  • Alkoholgele müssen auf der Werft/Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden;
  • Falls erforderlich, sollte eine angemessene Risikoanalyse mit kurzer Schulung (“Toolboxmeeting”) und Information der Mitarbeiter durchgeführt werden;

Der belgische Dienst für Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz, stellt über diesen Link eine Checkliste der Punkte zur Verfügung, die sie bei einer Kontrolle abhaken  (verfügbar auf Niederländisch und Französisch).

Darüber hinaus gelten die sozialen Distanzierungsmaßnahmen auch weiterhin für den Transport von Arbeitnehmern zur Arbeit hin und zurück. Dies bedeutet maximal 2 Arbeiter in einem Personenkraftwagen und 3 bis 4 Arbeiter in einem Lieferwagen (die Arbeiter sollten 1,5 Meter voneinander entfernt sein und das Fahrzeug sollte regelmäßig belüftet werden und Oberflächen wie Griffe, Lenkrad, …gereinigt).

Baustellen und Arbeitsplätze in denen man nicht in der Lage ist, die oben genannten Maßnahmen einzuhalten, sollten geschlossen werden.

Vergessen Sie nicht, dass, wenn die Einhaltung der Maßnahmen Auswirkungen auf die Arbeitsplanung haben kann, es am besten ist, vor der Wiederaufnahme der Arbeiten Absprachen mit dem Auftraggeber zu treffen. Bringen Sie diese am besten auch zu Papier.

© Van Havermaet International 2024