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30.12.2020
#Geschäfte in Belgien machen

Corona-Update: aktueller (72 Stunden) negativer Test obligatorisch bei Ankunft in Belgien ab 25.12.2020.

Die folgenden Maßnahmen gelten bei grenzüberschreitenden Verbringungen nach Belgien, die länger als 48 Stunden dauern, nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als 48 Stunden:

    1. Alle Nicht-Einwohner, die aus einer roten Zone nach Belgien reisen, müssen ab dem 25/12 ein aktuelles negatives Testergebnis auf Covid-19 (72 Stunden) vorlegen.
    2. Jeder muss das obligatorische Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen mit einer Selbsteinschätzung (d.h. Einwohner und nicht-Einwohner).
    3. Sich in Quarantäne begeben und/oder einen Test durchführen lassen, wenn dies nach Abschluss des PLF erforderlich ist
    4. Vor dem Beginn der Beschäftigung in den folgenden Sektoren:
      • Baugewerbe
      • Landwirtschaft und Gartenbau
      • Reinigungsbranche
      • Fleischsektor

    muss der Arbeitgeber oder Auftraggeber prüfen, ob der negative Test frühestens 72 Stunden vor der Ankunft in Belgien (Reise mit dem Flugzeug oder Schiff) oder 72 Stunden vor Beginn der Beschäftigung eines Arbeitnehmers oder der Tätigkeit des Selbstständigen liegt (andere Transportmittel).

    Der Zeitraum von 48 Stunden wurde daher durch 72 Stunden ersetzt.

    Die Überprüfung auf das Vorhandensein eines negativen Tests kann durch:

    • der Präventionsberater-Laborärzte und
    • der ärztlich-soziale Inspektor der Generaldirektion für das Wohlhaben am Arbeitsplatz.

    Die Aufbewahrung der Daten im Register für die Ermittlung von Kontaktpersonen (“contact tracing”) ist in den oben genannten Sektoren nach wie vor obligatorisch, aber es ist nicht mehr zwingend erforderlich, die negativen Testergebnisse in diesem Register aufzubewahren.

    Ausführlichere Informationen und die neuesten Updates finden Sie unter https://diplomatie.belgium.be/de

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