Eintragung beim sozialen Versicherungsfonds in Belgien: auch für ausländische Unternehmen verpflichtet?
Wenn Sie ein ausländisches Unternehmen sind, welches in Belgien Dienstleistungen erbringt, ist es gut möglich, dass Sie ein Schreiben vom Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einer Sozialversicherungskasse und der Zahlung von Unternehmensbeiträgen erhalten haben. Möglicherweise sogar rückwirkend bis 2021.
Müssen auch ausländische Unternehmen beitreten? Wir erklären Ihnen gerne mehr.
Eine Sozialversicherungskasse in Belgien ist eine Einrichtung, die die Sozialversicherung für Selbstständige und Arbeitnehmer verwaltet. Diese Kassen gewährleisten die Zahlung von Leistungen in verschiedenen Situationen wie Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Ruhestand.
Wenn ein ausländisches Unternehmen in Belgien tätig ist, ist es in bestimmten Fällen auch verpflichtet, diesem Solidaritätsfonds beizutreten. Dies ist immer dann der Fall, wenn in Belgien eine so genannte Betriebsstätte entsteht, aber auch, wenn das ausländische Unternehmen der belgischen Körperschaftssteuer unterliegt (auch bei nicht steuerpflichtigen Tätigkeiten).
Das (ausländische) Unternehmen kann wählen, welchem belgischen Sozialversicherungsfonds es sich anschließt. Erfolgt der Beitritt nicht rechtzeitig, wird das Unternehmen automatisch der nationalen Hilfskasse (Sozialversicherungskasse des LISVS) angeschlossen.
Sobald die Abstimmung in Ordnung ist, sollte das Unternehmen einen jährlichen Unternehmensbeitrag an den Fonds zahlen. Dies gilt nur für die Jahre, in denen Aktivitäten stattgefunden haben.
Haben Sie Fragen zu einem Schreiben des LISVS, der Anmeldungspflicht oder einer möglichen Befreiung von der Zahlung der Beitragspflicht? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.