Zurück zur Übersicht
17.10.2022
#Geschäfte in Belgien machen

Entsandte Arbeitnehmer und obligatorische Sicherheitsgrundausbildung in Belgien im Baugewerbe

In einem Tarifvertrag vom 12. Mai 2022 haben die Sozialpartner des Baugewerbes (Paritätischer Ausschuss 124) eine Vereinbarung über eine obligatorische Sicherheitsgrundausbildung ausgearbeitet.

Da diese Verpflichtung durch einen Tarifvertrag auferlegt wird, gilt sie für nach Belgien entsandte Arbeitnehmer erst dann, wenn der Tarifvertrag tatsächlich für allgemeinverbindlich erklärt wird. Diese Universalitätserklärung wurde zwar beantragt, ist aber noch nicht in Kraft getreten.

Für Ihre nach Belgien entsandten Mitarbeiter müssen Sie daher die Anforderungen an die obligatorische Sicherheitsgrundausbildung noch nicht berücksichtigen.

Sobald der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist, gilt er für Ihre nach Belgien entsandten Arbeitnehmer. In diesem Newsflash erläutern wir kurz den Inhalt von diesem Tarifvertrag. Wir gehen auch auf den Wert der in anderen EU-Ländern durchgeführten Sicherheitsschulungen ein.

 

Worum geht es? Bei der obligatorischen Sicherheitsgrundausbildung handelt es sich um eine Schulung, die darauf abzielt, die Arbeitnehmer für die Risiken zu sensibilisieren, denen sie auf einer Baustelle ausgesetzt sein können, unabhängig davon, ob diese Risiken von ihrer eigenen Tätigkeit oder von anderen Bautätigkeiten in ihrer Nähe verrichten. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse über die gesetzlichen Präventionsgrundsätze, die Anwendung geeigneter Präventionsmaßnahmen und das sichere Verhalten auf einer Baustelle Teil dieser Ausbildung. Die Schulung sollte insgesamt mindestens 8 Stunden dauern.

Constructiv veröffentlicht auf seiner Website eine Liste von Kursen, die den Anforderungen entsprechen, wird aber auch eine eigene Sicherheitsgrundausbildung entwickeln. Auch die Sicherheitsgrundausbildung muss an die verschiedenen spezifischen Berufe des Sektors angepasst werden. Die folgenden Berufskategorien werden gemäß dem Tarifvertrag gesondert ausgebildet:

  • Berufe im Rohbau
  • Ausbauberufe;
  • Dachdeckerberufe;
  • Straßenbauberufe;
  • Berufe des Tischlerhandwerks;

Für die anderen Kategorien von Bauberufen gilt die Sicherheitsgrundausbildung.

Bitte beachten Sie: Die Sicherheitsgrundausbildung ist nicht mit der SCC-Ausbildung gleichzusetzen. Ein Arbeitnehmer, der kein SCC-Zertifikat besitzt, aber die Sicherheitsgrundausbildung absolviert hat, erfüllt die Ausbildungspflicht. Ein Arbeitnehmer, der die SCC-Schulung absolviert, aber die Prüfung nicht bestanden hat, erfüllt ebenfalls die Schulungsverpflichtung, sofern die SCC-Schulung mindestens 8 Stunden gedauert hat.

 

Für wen? Es wird danach unterschieden, ob der Arbeitnehmer auf einer Baustelle arbeitet, auf der die Anwesenheit eines Sicherheitskoordinators vorgeschrieben ist oder nicht:

  • Sicherheitskoordinator obligatorisch? Alle auf der Baustelle anwesenden Arbeitnehmer müssen eine grundlegende Sicherheitsschulung absolviert haben.
  • Sicherheitskoordinator nicht vorgeschrieben? In diesem Fall wird eine so genannte “kompetente interne Person” benannt, die den Mitarbeitern eine grundlegende Sicherheitsschulung erteilt. Im Tarifvertrag heißt es, dass die “zuständige interne Person” vorzugsweise der interne Präventionsberater ist. Zu diesem Zweck wird Constructiv ein Schulungsprogramm entwickeln, das Unternehmen nutzen können. Auch diese Ausbildung muss mindestens 8 Stunden dauern.

Grundlegende Sicherheitsschulung in einem anderen EU-Land absolviert? Der Tarifvertrag sieht vor, dass die in einem anderen EU-Land absolvierte Sicherheitsgrundausbildung mit der obligatorischen Sicherheitsgrundausbildung gleichgesetzt werden kann. In diesem Fall müssen die Arbeitnehmer keine zusätzliche Ausbildung absolvieren.

SCC-Zertifikat? – Wenn die ausländische Ausbildung zu einem SCC-Zertifikat geführt hat, liegt in jedem Fall eine Gleichwertigkeit vor – und damit eine Befreiung von der Teilnahme an einer zusätzlichen Ausbildung.

Kein SCC-Zertifikat? – Wenn die ausländische Ausbildung nicht zu einem SCC-Zertifikat geführt hat, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Ausbildung dem Arbeitnehmer die erforderlichen Grundkenntnisse und -fertigkeiten in Bezug auf Prävention und Schutz auf Baustellen vermittelt hat.

Erfüllt die Ausbildung jedoch nicht die Bedingungen, so muss der entsandte Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit auf einer Baustelle eine Sicherheitsgrundausbildung absolvieren.

Wenn Sie Zweifel haben, ob die Ausbildung Ihrer Arbeitnehmer den Anforderungen entspricht, wenden Sie sich bitte an uns.

 

Zeitarbeit? Leiharbeitnehmer, die die Sicherheitsgrundausbildung für Zeitarbeit im Baugewerbe (16 Stunden) absolviert haben, sind von der Teilnahme an einer zusätzlichen Sicherheitsgrundausbildung befreit.

 

Was mit Geschäftsführern, Selbständigen und Angestellten? Der Tarifvertrag gilt nur für Arbeitnehmer, die unter den Gemeinsamen Ausschuss 124 (= Arbeiter im Bausektor) fallen. Vorbehaltlich einer Gesetzesänderung kann dies auf alle Personen ausgedehnt werden, die an Arbeiten auf einer Baustelle beteiligt sind. Konkrete Informationen zu dieser Änderung liegen uns noch nicht vor, aber wir verfolgen diese Entwicklung natürlich aufmerksam und werden Sie rechtzeitig informieren.

 

Wie bereits erwähnt, sollten Sie alle oben genannten Punkte erst dann berücksichtigen, wenn der Tarifvertrag vom 12. Mai 2022 für allgemeinverbindlich erklärt wird. Wir werden dies für Sie überwachen und Sie rechtzeitig auf dem Laufenden halten, sobald dies der Fall ist.

 

 

© Van Havermaet International 2024