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04.07.2023
#Internationale Mobilität

Ihren idealen Mitarbeiter finden? Schauen Sie ein wenig weiter!

Immer mehr Unternehmen spüren die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt. Ist auch Ihr Unternehmen nicht in der Lage, geeignete Profile zu finden? Dann lohnt es sich vielleicht, über die belgischen und europäischen Grenzen hinaus zu schauen! Bei Van Havermaet können Sie auf ein professionelles Team zählen, das sich mühelos um das gesamte Verfahren der Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters kümmert.

Für die Einstellung eines Mitarbeiters in Belgien, der kein EU-Bürger ist, ist eine Arbeitsgenehmigung erforderlich. Wenn der Aufenthalt und die Beschäftigung kürzer als 90 Tage sind, werden eine Arbeitskarte und eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Dauert der Aufenthalt und die Beschäftigung länger als 90 Tage, müssen Sie eine kombinierte Genehmigung (Single permit) beantragen.

Eine Arbeitserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Tätigkeit des Ausländers einer bestimmten Kategorie angehört. Die Kategorien “Hochqualifizierte” und “Engpassberufe” sind die gängigsten. Jede Kategorie ist mit zusätzlichen Bedingungen verbunden.

Haben Sie den perfekten ausländischen Arbeitnehmer gefunden, wissen aber nicht, wie Sie die Beschäftigung handhaben sollen? Dann wenden Sie sich an uns, und wir werden Sie durch den Prozess führen.

© Van Havermaet International 2024