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26.01.2021
#Geschäfte in Belgien machen

Update Corona – Verlängerung der Quarantäne und vorübergehendes Reiseverbot

Am letzten Freitag kündigte der Konsultationsausschusses zusätzliche Maßnahmen an, um die weitere Verbreitung neuer Virusvarianten zu verhindern. Es wurde ein vorübergehendes Verbot für Freizeittourismusbewegungen von und nach Belgien eingeführt.

Die zusätzlichen Maßnahmen sind wie folgt:

1. Einschränkung von nicht notwendigen Reisen

 

Fahrten zu freizeittouristischen Zwecken von und nach Belgien sind von Mittwoch, 27. Januar, bis Montag, 1. März 2021, verboten.

Wer nach und aus Belgien reist, muss im Besitz einer Ehrenwörtliche Erklärung sein. Die Ehrenerklärung muss mit dem Formular “Passenger Locator Form” verknüpft und durch die erforderlichen Dokumente belegt sein.

Ausnahmen gelten für wesentliche Fahrten, die erlaubt sind. Konkret betrifft dies Reisen aufgrund von:

  • Zwingende familiäre Gründe (z. B. Familienzusammenführung, Umzug der gemeinsamen Elternschaft)
  • Humanitäre Gründe (z. B. Reisen aus medizinischen Gründen und Fortführung einer medizinischen Behandlung)
  • Studiengründe (z. B. Schüler, Studenten und Auszubildende für einen Austausch)
  • Bewohner von Grenzregionen (z. B. Fahrten als Teil des täglichen Lebens für Aktivitäten, die  auch in Belgien erlaubt sind)
  • Berufliche Gründe für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
  • Verschiedenes (z. B. Fahrten, die im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen durchgeführt werden)

 

2. Reisende aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Südamerika

 

Ab Montag, 25. Januar, müssen alle Reisenden, die aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Südamerika nach Belgien kommen, 10 Tage in Quarantäne verbringen, mit einem PCR-Test an Tag 1 und Tag 7.

 

3. Doppeltest bei Ankunft in Belgien

 

Jeder Nicht-Einwohner, der nach Belgien reist, muss sich bei der Ankunft in Belgien erneut testen lassen, zusätzlich zum obligatorischen negativen Test vor der Abreise. Dies kann mit einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.

 

4. Verlängerte Isolation

 

Personen, die positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen sich zehn Tage lang isolieren.

Nach einem Hochrisikokontakt oder einer Reise in unser Land bleibt die Quarantänezeit zehn Tage. Dieser Zeitraum kann auf ein Minimum von sieben Tagen verkürzt werden, wenn der negative Test frühestens sieben Tage nach der Exposition durchgeführt wurde.

 

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