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30.03.2020
#Geschäfte in Belgien machen

Update – Verlängerung der Coronamassnahmen in Belgien bis zum 19. April 2020

Der Nationale Sicherheitsrat beschloss am 27. März, die zuvor getroffenen Maßnahmen um zwei Wochen, d.h. bis zum 19. April, zu verlängern. Sie können dann um weitere zwei Wochen, d.h. bis zum 3. Mai, verlängert werden. Die Situation wird täglich überwacht.

Die von uns früher kommunizierten Maßnahmen bleiben daher in vollem Umfang anwendbar. Dies bedeutet, dass :

  • Fahrten nach Belgien und ins Ausland im Rahmen von beruflichen Aktivitäten, einschließlich Pendeln, sind erlaubt;
  • Werkstätten, in denen die soziale Distanzierung (1,5 Meter Abstand) nicht eingehalten werden können, müssen geschlossen werden;
  • Die sozialen Abstandsmaßnahmen müssen auch bei den Fahrten zum und vom Arbeitsplatz und beim Transport über die belgische Grenze eingehalten werden;
  • Beim Grenzübergang müssen Arbeitnehmer/Selbstständige ihre Ausweise/Pass, A1, Limosa-Dokument und Arbeitgebererklärung/Selbstständigenerklärung mit sich führen, um nachzuweisen, dass sie eine genehmigte Berufsreise unternehmen;
  • die Verwendung einer Vignette für die berufliche Mobilität von Arbeitnehmern in den wichtigsten Berufen/wichtigen Sektoren;
  • ….

 

Verstöße werden bestraft. Die Regierung wird in Kürze ein System für die sofortige Einziehung von Geldstrafen einführen.

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